Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der GREEN DATA GmbH, Unterlippe 20a, 45731 Waltrop

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf- und Wartungsverträgen und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen unabhängig davon, ob die Verträge mündlich, schriftlich oder über das Internet abgeschlossen worden sind.

Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Diese AGB gelten auch für die entgeltliche Überlassung von Softwarelösungen der GREEN DATA GmbH, einschließlich der damit verbundenen Support- und Updateleistungen.

2. Angebote, Vertragsschluss und Form

2.1
a) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt, die GREEN DATA GmbH eine Bestellbestätigung per Internet übersandt hat oder die GREEN DATA GmbH innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen hat. 
b) Elektronische Kommunikation: Erklärungen, Mitteilungen oder Vertragsabschlüsse können auch in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder elektronischer Signatur
c) Laufzeiten & Verlängerungen von Softwareverträgen: Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich befristete Softwareverträge automatisch.
d) Hinweis auf Datenschutz: Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß Ziffer 14 sowie eine ggf. gesondert abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

2.2
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch die  Zulieferer der GREEN DATA GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der GREEN DATA GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Zulieferern der GREEN DATA GmbH. Die GREEN DATA GmbH übernimmt ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn sie einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit ihrem Lieferanten geschlossen hat. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

2.3
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.

2.4
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Erkennt die GREEN DATA GmbH während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, wird sie die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten. Gleichzeitig wird sie ihm eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellte Arbeitsergebnisse.

2.5
Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, ist die GREEN DATA GmbH berechtigt, von ihrem Angebot zurückzutreten.

3. Preise und Zahlungen

3.1
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese ergeben sich aus der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung.

3.2
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an die GREEN DATA GmbH oder an von ihr schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen, auch Vorauszahlungsrechnungen, sind zahlbar gemäß dem angegebenen Zahlungsziel oder, sofern kein Zahlungsziel angegeben ist, sofort netto ohne Abzug. Für Softwareüberlassungen erfolgt die Zahlung jährlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag verlängert sich automatisch. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die GREEN DATA GmbH berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3.3
Fehlersuchzeiten, soweit es sich nicht um gesetzliche Gewährleistungserfüllung handelt, sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.4
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4. Lieferung

4.1
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der GREEN DATA GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.  Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter Materialanlieferung, Krieg, Unruhen etc. verschieben den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.

4.2
Überschreitet die GREEN DATA GmbH einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der GREEN DATA GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

 

4.3
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist die GREEN DATA GmbH berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu setzenden Nachfrist, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Die GREEN DATA GmbH kann stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises (Produktpreises), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Der GREEN DATA GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.4
Versendet die GREEN DATA GmbH auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

4.5
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1
Jede von der GREEN DATA GmbH gelieferte Ware bleibt ihr Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

5.2
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die GREEN DATA GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen der GREEN DATA GmbH gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Die GREEN DATA GmbH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

5.3
Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an die GREEN DATA GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den die GREEN DATA GmbH dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.

5.4
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist die GREEN DATA GmbH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von der GREEN DATA GmbH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

5.5
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der GREEN DATA GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der GREEN DATA GmbH über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.

6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

6.1
Kommt die GREEN DATA GmbH mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft sie bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, wird die GREEN DATA GmbH dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

6.2
Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3
Die GREEN DATA GmbH ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen der GREEN DATA GmbH und dem Kunden handelt. 
b) Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind. 
c) Wenn die unter dem Eigentumsvorbehalt der GREEN DATA GmbH stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn die GREEN DATA GmbH ihr Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.
d) Die GREEN DATA GmbH kann weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne ihre Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für sie die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch die GREEN DATA GmbH zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).
e) Die GREEN DATA GmbH ist schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
f) Im Übrigen bestimmt sich das Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.4
Im Verzugsfall kann der Kunde der GREEN DATA GmbH eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von der GREEN DATA GmbH zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Ist bei der GREEN DATA GmbH bis zum Ablauf der Nachfrist nicht die Erklärung des Kunden eingegangen, dass der Kunde die Leistung nach Ablauf der Frist ablehne, bleibt die GREEN DATA GmbH zur Leistung berechtigt.

7. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

Führt die GREEN DATA GmbH Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, die nicht gesetzliche Gewährleistungserfüllung oder ausdrücklich vereinbarte Gewährleistungserfüllungen sind, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweils vereinbarten Bedingungen, die ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

7.1
Die Wartungs- und Reparaturtätigkeiten der GREEN DATA GmbH sind Dienstleistungen. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden zusätzlich berechnet.  

7.2
Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird die GREEN DATA GmbH die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

7.3
Nicht vorher vereinbarte Arbeiten darf die GREEN DATA GmbH dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 € um nicht mehr als 20 % und bei Aufträgen über 250,00 € nicht mehr als 15 % erhöhen.

7.4
Vereinbarte Termine für Dienstleistungen, Wartungen, Schulungen oder sonstige Einsätze sind verbindlich.

8. Gewährleistung

8.1
Gewähr wird wie folgt geleistet: 
a) Für neu hergestellte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es fällt der GREEN DATA GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. 
b) Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und alle dabei feststellbaren Mängel sind der GREEN DATA GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 
c) Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
d) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist der GREEN DATA GmbH eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der GREEN DATA GmbH durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft die GREEN DATA GmbH nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat sie das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

8.2
Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.

8.3
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.

8.4
Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

8.5
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

8.6
Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von der GREEN DATA GmbH nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von der GREEN DATA GmbH oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen (Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.

8.7
Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, wird die GREEN DATA GmbH dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn sie unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt wird, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, sie die endgültige Entscheidung treffen kann, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und sie bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach Ansicht der GREEN DATA GmbH die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann sie, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese auszutauschen oder so abzuändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen zu erstatten.

8.8
Die GREEN DATA GmbH haftet für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung ihrererseits, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung ihrererseits, ihrerer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern die GREEN DATA GmbH eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen hat, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten und die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.

9. Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für die GREEN DATA GmbH keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Die GREEN DATA GmbH ist ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.

11. Software

11.1
Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit  vorherigen schriftlichen Zustimmung der GREEN DATA GmbH berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden.

11.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

11.3
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.

11.4
Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten.

11.5
Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehende Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich der GREEN DATA GmbH zu.

11.6
Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.

11.7
Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software Urheberrechtsvermerke der GREEN DATA GmbH und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf sie in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.

11.8
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.

11.9
Wünscht der Kunde die Installation durch die GREEN DATA GmbH, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch die GREEN DATA GmbH gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz, ggf. zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht.

11.10
Ist Gegenstand der Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten.

11.11
Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Die GREEN DATA GmbH ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

12. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

12.1
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass die GREEN DATA GmbH eine Pflicht verletzt hat, Folgendes: 
Die GREEN DATA GmbH haftet für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig bis 3.000.000,00€ pauschal für Personen und/oder Sachschäden und bis 500.000,00€ für Vermögensschäden.

Darüber hinaus haftet die GREEN DATA GmbH nur in folgendem Umfang:

12.2
Der Kunde hat der GREEN DATA GmbH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. 
12.3
Verletzt die GREEN DATA GmbH eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet die GREEN DATA GmbH auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.4
Liegt der Pflichtverstoß der GREEN DATA GmbH nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haftet die GREEN DATA GmbH nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

12.5
Die Haftung der GREEN DATA GmbH wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.6
Für Softwareüberlassungen gilt: Die GREEN DATA GmbH haftet nicht für Datenverluste oder Systemstörungen, die durch eine unterlassene Datensicherung oder die Nichtinstallation bereitgestellter Updates entstehen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.7
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Die GREEN DATA GmbH haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter der GREEN DATA GmbH dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter der GREEN DATA GmbH die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach den jeweils gültigen Preisen für Dienstleistungen der GREEN DATA GmbH.

13. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Rechte des Kunden aus den mit der GREEN DATA GmbH getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von ihr nicht übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber ihren Forderungen aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

14. Datenschutz

14.1
Die Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der GREEN DATA GmbH aus der geschäftlichen Beziehung mit ihm bekannt gewordenen Daten sowie zur Verarbeitung aller übermittelten Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung.

14.2.
Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sowie die Angaben zu der im Rahmen der Geschäftsbeziehung bei ihm vorhandenen, gelieferten und gewarteten Soft- und Hardware im Rahmen der mit ihm bestehenden Geschäftsbeziehung verwendet werden.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

15.2
Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form als Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag getroffen werden, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

15.3
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der GREEN DATA GmbH.